Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung (Seminar | Heidelberg)

DAS SEMINAR „ARBEITSRECHT DER BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG“ ERHÄLT ANRECHNUNG IM ZERTIFIKATSLEHRGANG ZUM BAV SPEZIALIST (IHK)

Die bAV zählt zu den wichtigsten betrieblichen Sozialleistungen. Grundlegend sind, neben sozialpolitischen, personalwirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten die arbeitsrechtlichen Normen, insbesondere die Veränderungen ab 2018, welche in diesem Seminar „Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung“ ausführlich erörtert werden. Die Kenntnis hierüber trägt wesentlich zum Gelingen der Betriebsrente bei.

Das Seminar richtet sich an Verantwortliche auf der Unternehmensseite und Beraterseite gleichermaßen und hebt sich grundsätzlich von Produkt- oder Vertriebsschulungen ab. Das vermittelte Fachwissen geht in die Tiefe und unterscheidet sich deutlich von kompakten Einstiegsseminaren.

INHALTSANGABE

  • Einführung in die betriebliche Altersversorgung (bAV) und in das BetrAVG
  • Begriff der bAV
    – Legaldefinition, Rechtsverhältnisse, Zusage auf betriebliche Altersversorgung
    – Geltungsbereich
    – Gestaltungsformen
  • Einstandspflichten / Rechtsbegründungsakte / Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Gleichbehandlungsgebot in der bAV
  • Überblick über die Durchführungswege
  • Zusage- und Finanzierungsformen
  • Mitbestimmung des Betriebsrates
  • Unverfallbarkeit und Wartezeiten
  • Portabilität
  • Abfindung
  • Auskunftsanspruch
  • Anrechnungs- und Aufzehrungsverbot
  • Vorzeitige Altersleistung
  • Verjährung von Versorgungsansprüchen
  • Insolvenzsicherung
  • Anpassung der Versorgungsleistung
  • Widerruf / Neuordnung von Versorgungszusagen
  • Betriebsübergang
  • EU-Mobilitätsrichtlinie
  • Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Hinweis: Um die Seminardauer effektiver zu gestalten, erhalten Sie Material zur Vorbereitung.

NUTZEN

Diese interdisziplinäre Weiterbildung bietet einen idealen Einstieg in das Betriebsrentengesetz und Betriebsrentenstärkungsgesetz. Die Veranstaltung ist anerkannt, neutral und deshalb frei von jeglichen Einflüssen etwaiger Produktgeber, Dienstleister, Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerverbänden.

Sie können die erforderlichen fachlichen Fähigkeiten erwerben, um die Gestaltung der bAV in der Tiefe und die juristischen Fragestellungen zu verstehen. Das Seminar findet deshalb Anrechnung im Zertifikatslehrgang BAV Spezialist (IHK).

TRAINERIN

Dr. Simone Evke de Groot
ist Inhaberin der auf Betriebsrentenrecht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei Dr. de Groot. Sie ist seit 20 Jahren schwerpunktmäßig in der betrieblichen Altersversorgung tätig und berät bundesweit vor allem mittelgroße und große Unternehmen in allen Fragen der bAV. Rechtsanwältin Dr. de Groot wurde zum Pensionsfonds mit Auszeichnung promoviert, ist Referentin bei div. Veranstaltern (u.a. auch in der Fachanwaltsausbildung) und Autorin zahlreicher Fachbeiträge (u.a. im Standardkommentar Höfer/de Groot/Küpper und im Handbuch der betrieblichen Altersversorgung der aba).

Eventdatum: 11.03.24 – 15.03.24

Eventort: Heidelberg

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

Wbildung Akademie GmbH
Niedernhäuser Mühle 8
64405 Fischbachtal
Telefon: +49 (6166) 9338937
Telefax: +49 (6166) 9339165
http://wbildung.de/

Für das oben stehende Event ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben)
verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Eventbeschreibung, sowie der angehängten
Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH
übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit des dargestellten Events. Auch bei
Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung
ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem
angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen
dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet